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Die Scheidung online

Rechtsanwalt Martin Grüninger
Fachanwalt für Familienrecht
Gaisburgstr. 27    70182 Stuttgart


Formular für Ihren Scheidungsantrag

Für Ihren Scheidungsantrag bitte ich Sie, dieses Formular sorgfältig auszufüllen und an mich zu übersenden Bitte klicken Sie hierfür auf den Button „absenden“ am Ende des Formulars.

Die Übermittlung kann auch

  • per Fax (0711/2348677) oder
  • per Post an RA Martin Grüninger, Gaisburgstr. 27, 70182 Stuttgart

erfolgen.

Antragstellung

Antragstellung Ehemann   Ehefrau

Ihre Personalien

Ihre Personalien

Personalien Ihres Ehegatten

Personalien Ihres Ehegatten

Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz

Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz

Einkommensverhältnisse

Einkommensverhältnisse

Angaben zur Heirat

Angaben zur Heirat

Bitte übersenden Sie mir die Heiratsurkunde per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können  (eingescannt als Grafikdatei) bzw. per Fax oder als Kopie auf dem Postweg.

Angaben zur Trennung

Angaben zur Trennung Ehemann   Ehefrau

Zustimmung zur Scheidung

Zustimmung zur Scheidung ja   nein

Ehevertrag

Ehevertrag ja   nein

Bitte übersenden Sie mir den Ehevertrag per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können (eingescannt als Grafikdatei) bzw. per Fax oder als Kopie auf dem Postweg.

Kinder

Kinder ja   nein

Falls Sie Kinder haben werde ich mich auf jeden Fall mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Dies gilt auch, falls der Kindesunterhalt berechnet werden soll, da ich hierfür genauere Informationen über das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils benötige.

Weitere Mitteilungen

Weitere Mitteilungen

Hinweis auf die Kosten und Vergütung

Hinweis auf die Kosten und Vergütung

Rechtsanwalt Grüninger verpflichtet sich, das Scheidungsverfahren so kostengünstig wie möglich durchzuführen, alle kostenauslösende Maßnahmen werden zuvor mit dem Mandanten abgesprochen. Die Abrechung für das Scheidungsverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG (Rechsanwaltsvergütungsgesetzes), weitere Vergütungen werden nicht geltend gemacht. Die Gerichtskosten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften des GKG (Gerichtskostengesetz) und werden vom Gericht festgesetzt.

Dem Mandanten ist bekannt, dass für das Scheidungsverfahren Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren entstehen, die grundsätzlich vom Antragsteller zu bezahlen sind. Die Ehegatten können intern eine anderweitige Regelung vereinbaren.

Rechtsanwalt Grüninger wird nach Erhalt dieses Auftrages vor Einreichung des Scheidungsantrages dem Antragsteller mitteilen, welche ungefähren Kosten auf den Antragsteller zukommen werden.

Dies habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden

ja
noch nicht, ich habe folgende Fragen:

Vollmacht

Vollmacht

Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Martin Grüninger, Gaisburgstr. 27, 70182 Stuttgart, Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner familienrechtlichen Angelegenheit. Die Vollmacht umfasst die Befugnis zur Stellung der Stellung aller Anträge in den Scheidungs- und Folgesachen, zum Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

ja, ich erteile die Vollmacht
nein, noch nicht, ich habe noch Fragen

Rückruf-Möglichkeit

ich bitte um Rückruf unter der oben angegebenen Telefonnummer
ich bitte um Rückruf unter folgender Nummer
ich werde mich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen

Hinweis: Wenn Sie dieses Formular absenden, werden Ihre Angaben gespeichert, sie unterliegen jedoch der strengen anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit. Falls kein Auftrag zustande kommt werden alle Angaben unverzüglich gelöscht.

 

Über RA Martin Grüninger

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Rechtsanwalt Grüninger ist Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht. Er arbeitet in einer Bürogemeinschaft in Stuttgart und ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht“ und der „Arbeitsgemeinschaft Strafrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins. Darüber hinaus bearbeitet er Rechtsgebiete, die mit Familienrecht oder Strafrecht häufig in Verbindung stehen, v. a.  Erbrecht,  Verkehrsunfallrecht und alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis.