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Die Scheidung online

WAS IST DIE SCHEIDUNG ONLINE?

Die Scheidung online ist zunächst ein Angebot an diejenigen Ehepartner, die sich scheiden lassen wollen und sich einig sind, wenn Wohnung und Hausrat getrennt wurde, Einigkeit über Unterhaltszahlungen besteht und auch sonst alle vermögensrechtlichen Fragen geklärt sind.

Durch Angabe der Daten in das Scheidung online-Formular kann nach Übersendung das Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Ich werde dann den Scheidungsantrag ausformulieren und beim zuständigen Gericht einreichen.

Ich kann mit diesem Angebot jedoch nicht vermeiden, dass Sie zumindest zum Scheidungstermin beim Familiengericht in aller Regel persönlich erscheinen müssen, da der zuständige Richter beide Ehegatten anhören muss, um das Scheitern der Ehe zu überprüfen. Eine vollständiges Scheidungsverfahren online gibt es nicht!

Die Kosten einer Scheidung online reduzieren sich jedoch gegenüber einem „normalen“ Scheidungsverfahren, da ich beim Gericht unter Hinweis auf die Einigkeit der Eheleute eine Reduzierung des Gegenstandswertes um zumindest 25% beantragen werde, was in aller Regel von den Gerichten auch akzeptiert wird. Da sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richten, reduzieren sich automatisch auch Ihre Kosten bei der Scheidung online für das gesamte Verfahren.


>> Einzelheiten zu den Verfahrenskosten

Die Eheleute sind sich nicht in allen Punkten einig

Auch falls es zwischen den Ehegatten Uneinigkeit in manchen oder vielen Punkten geben sollte kann über die Scheidung online das Verfahren eingeleitet werden. Bitte teilen Sie mir dann im Formular möglichst genau die Punkte mit, wegen derer Sie (noch) keine Einigkeit erzielt haben.

Manche Streitigkeiten können relativ einfach gelöst werden, ggf. kann in einfach gelagerten Fällen der Unterhalt berechnet werden etc. Sollte es weitere Differenzen geben, sollte die Angelegenheit in der Kanzlei oder auch telefonisch erörtert werden. Ggf. müssten dann einzelne Punkte zusammen mit der Scheidung gerichtlich geklärt werden. In dringenden Fällen muss einstweiliger Rechtschutz in Anspruch genommen werden.

Generell gilt: Zögern Sie nicht, mich anzurufen, wenn Sie Fragen zur Scheidung online haben, sei es beim Ausfüllen des Formulars oder bei sonstigen Unklarheiten. Für die telefonische Klärung derartiger Fragen entstehen Ihnen auch keine Kosten. Lediglich eine umfangreichere rechtliche Beratung kann ich nicht kostenlos durchführen, hierauf werde ich Sie jedoch umgehend aufmerksam machen, Überraschungen bei der Vergütung werden Sie bei mir nicht erleben. Versprochen.

Zwei wichtige Aspekte jedoch vorab:

  • Es ist nicht möglich, das gesamte Scheidungsverfahren online durchzuführen, in aller Regel ist das persönliche Erscheinen der Ehegatten beim Scheidungstermin bei Gericht erforderlich.

  • Dieses Angebot der Scheidung online richtet sich nur an Paare, die sich über alle Fragen einig sind. Falls Unklarheiten bestehen rate ich dringend dazu, einen Besprechungstermin unter oben angegebener Rufnummer zu vereinbaren.

Falls irgendwelche Unklarheiten zur Scheidung online auftreten zögern Sie bitte nicht, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben. Es ist sehr sinnvoll, bestehende Unklarheiten zu einem frühen Zeitpunkt zu erörtern.

Alle noch offenen Fragen bezüglich des Ablaufs der Scheidung online sowie der anfallenden Kosten werde ich gerne mit Ihnen persönlich oder telefonisch erörtern. Bitte rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Email. Weitere Informationen finden Sie auf der Website meiner Kanzlei.

 

Über RA Martin Grüninger

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Ich bin seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und auf diesem Rechtsgebiet qualifiziert und erfahren, habe sehr viele familienrechtliche Verfahren bearbeitet, nach Angaben meiner Mandanten zu deren voller Zufriedenheit. Die "Scheidung online" ist ein Angebot für ein unkompliziertes und stressfreies Scheidungsverfahren, es wird zahlreich genutzt. Meine Tätigkeit übe ich mit zwei weiteren Rechtsanwälten und einem Steuerberater aus.  Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

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