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Die Scheidung online

WIE LÄUFT DIE
SCHEIDUNG ONLINE
AB?

  1. Sie geben alle erforderlichen Daten in das Scheidung online-Formular ein. Ich setzte mich mit Ihnen telefonisch in Verbindung.
  2. Der Scheidungsantrag muss mit allen im Gesetz genannten notwendigen Angaben von mir beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Zusammen mit der Einreichung des Scheidungsantrags muss vom Antragsteller ein Kostenvorschuss an die Staatskasse für die voraussichtlich entstehenden Gerichtskosten einbezahlt werden. Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe müssen die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit allen Anlagen eingereicht werden.
  3. Der Scheidungsantrag wird dann dem jeweils anderen Ehegatten förmlich zugestellt. Zumeist wird auch zugleich ein Formular übersandt, das zur Durchführung des Versorgungsausgleichs auszufüllen und wieder bei Gericht einzureichen ist.
  4. Der Antragsgegner hat die Möglichkeit, auf den Scheidungsantrag eine Stellungnahme abzugeben, er kann hierfür ebenfalls einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Bei übereinstimmendem Scheidungswunsch und wenn auch sonst keine Differenzen bestehen genügt eine kurze schriftliche Mitteilung, dass dem Scheidungsantrag zugestimmt wird, wobei diese Erklärung auch später in der mündlichen Verhandlung abgegeben werden kann.
  5. Sobald die ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen zum Versorgungsausgleich beim Familiengericht eingegangen sind werden die erforderlichen Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt. Nach Erhalt der Auskünfte kann der Versorgungsausgleich berechnet werden, so dass dann auch in aller Regel ein Termin zur mündlichen bestimmt wird.
  6. In schwierigeren oder streitigeren Fällen müssen gegebenenfalls zu anderen Problempunkten eine Entscheidung getroffen werden, bspw. bei Streitigkeiten über die Höhe des Zugewinnausgleichs oder bei Uneinigkeit über den Umgang mit Kindern etc.

Trotz des Angebots der Scheidung online kann auf eine gemeinsame mündliche Verhandlung in aller Regel nicht verzichtet werden!

 

 

Über RA Martin Grüninger

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Ich bin seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und auf diesem Rechtsgebiet qualifiziert und erfahren, habe sehr viele familienrechtliche Verfahren bearbeitet, nach Angaben meiner Mandanten zu deren voller Zufriedenheit. Die "Scheidung online" ist ein Angebot für ein unkompliziertes und stressfreies Scheidungsverfahren, es wird zahlreich genutzt. Meine Tätigkeit übe ich mit zwei weiteren Rechtsanwälten und einem Steuerberater aus.  Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

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